Der Wassersportverein von A-Z

Bootsanhänger (Nutzungsregeln)

  • Ein Zugfahrzeug mit Anhänger darf nur fahren, wer über eine entsprechende Fahrerlaubnis und eine ausreichende Fahrpraxis verfügt und zuvor auf den Anhänger eingewiesen worden ist. Dies geschieht durch den Vorstand.
  • Vor jeder Nutzung ist der ordnungsgemäße Zustand des entsprechenden Anhängers durch den Fahrer zu überprüfen. Insbesondere ist hierbei auf die Anhängerkupplung, das Notbremsseil und die Beleuchtung zu achten.
  • Ragen die Boote mehr als einen Meter über das Anhängerheck hinaus, so sind die verschiebbaren Stoßstangen mit den Rückleuchten entsprechend nach hinten auszuziehen und wieder zu fixieren.
  • Der Fahrer überprüft vor Fahrtantritt, ob die Anhängerkupplung, der Stromstecker und das Notbremsseil ordnungsgemäß mit dem Fahrzeug verbunden sind.
  • Der Fahrer überprüft vor Fahrtantritt die ordnungsgemäße Verzurrung der Boote und sonstigen Gegenstände auf dem Anhänger.
  • Die Anhänger sind nach Gebrauch stets zu entladen und zu reinigen. Zum Trocknen sind ggf. vorhandene Laderäume geöffnet zu lassen.
  • Die Handbremse ist bei der Lagerung in der großen Halle oder im Anhängerschuppen stets zu lösen.