Bootsanhänger (Nutzungsregeln)
- Ein Zugfahrzeug mit Anhänger darf nur fahren, wer über eine entsprechende Fahrerlaubnis und eine ausreichende Fahrpraxis verfügt und zuvor auf den Anhänger eingewiesen worden ist. Dies geschieht durch den Vorstand.
- Vor jeder Nutzung ist der ordnungsgemäße Zustand des entsprechenden Anhängers durch den Fahrer zu überprüfen. Insbesondere ist hierbei auf die Anhängerkupplung, das Notbremsseil und die Beleuchtung zu achten.
- Ragen die Boote mehr als einen Meter über das Anhängerheck hinaus, so sind die verschiebbaren Stoßstangen mit den Rückleuchten entsprechend nach hinten auszuziehen und wieder zu fixieren.
- Der Fahrer überprüft vor Fahrtantritt, ob die Anhängerkupplung, der Stromstecker und das Notbremsseil ordnungsgemäß mit dem Fahrzeug verbunden sind.
- Der Fahrer überprüft vor Fahrtantritt die ordnungsgemäße Verzurrung der Boote und sonstigen Gegenstände auf dem Anhänger.
- Die Anhänger sind nach Gebrauch stets zu entladen und zu reinigen. Zum Trocknen sind ggf. vorhandene Laderäume geöffnet zu lassen.
- Die Handbremse ist bei der Lagerung in der großen Halle oder im Anhängerschuppen stets zu lösen.