Der Wassersportverein von A-Z

Versicherungen

Unser Verein und seine Mitglieder sind über den Sportbund Rheinland e.V. über einen Sportversicherungsvertrag bei der ARAG seit 2001 in verschiedenen Belangen versichert. Über diese Versicherung soll nachfolgend ein grober Überblick verschafft werden, da zu diesem Thema ein umfangreiches Heft vorliegt, das den Rahmen dieser Broschüre sicherlich sprengen würde. Die Angaben hierzu sind jedoch ohne jegliche Gewähr. Sollte sich jemand genau über die Versicherung unseres Vereins informieren wollen, so wende er sich bitte an den Vorstand. Im Bootshaus liegt zudem ein Exemplar dieser Broschüre für alle zur Einsicht aus, dem ein Exemplar der Versicherungsbroschüre beigefügt ist. Zudem gibt dieses Kapitel noch ein paar Hinweise zu Versicherungen, deren Erwerb man privat nicht nur als Sportler in Erwägung ziehen sollte. Hierzu geben die Versicherungen naturgemäß gerne Auskunft.

 

Vereinsversicherung

In diesem Abschnitt werden die Versicherungsarten besprochen, die alle Mitglieder genießen. Dazu die wichtigsten Verhaltensregeln.

 

Versicherungsgrundsätze

  • Der Sportversicherungsvertrag versteht sich als eine wertvolle Hilfe für die Vereine und deren Mitglieder. Er kann jedoch keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Leistungen müssen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen.
  • Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der Sportversicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadensausgleich nicht anderweitig erreicht werden kann.
  • Versichert sind grundsätzlich alle aktiven und passiven Mitglieder des Vereins.
  • Grundsätzlich sind die Mitglieder nur dann versichert, wenn sie an satzungsgemäßen Veranstaltungen des Vereins, des Fachverbandes oder des Sportbundes im In- und Ausland teilnehmen (z.B. Sportveranstaltungen, Training, Vorstands-, Ausschuss-Sitzungen, Mitgliederversammlungen, Schulungen, Lehrgänge, Festlichkeiten, Festumzüge).
  • Das Wegerisiko (direkte Strecke zwischen Wohnung und Veranstaltungsort) ist regelmäßig für Mitglieder mitversichert.
  • Einzelunternehmungen von aktiven Mitgliedern sind nur dann versichert, wenn sie sich im Rahmen der von ihnen ausgeübten Sportart auf bestimmte Aufgaben vorzubereiten haben und dies vom Vorstand schriftlich angeordnet wurde. In diesem Rahmen genießen aktive Mitglieder von Wassersportvereinen auch dann Versicherungsschutz, wenn sie sich auf einer Alleinfahrt befinden, gleichgültig, ob es sich um eine Langstrecken- oder Tagesfahrt handelt. Zusätzlich zum Auftrag des Vereinsvorstandes hat der Verein für seine Einzelfahrer ein Fahrtenbuch zu führen, in das die Einzelfahrer vor Antritt der Fahrt einzutragen sind. Dies trifft nicht nur Einerfahrer, sondern alle Ausfahrten, die nicht im geschlossenen Vereinsrahmen erfolgen. Deshalb ist die Anmeldung jeder Einzelfahrt und das Führen des Fahrtenbuches sowohl im Bootshaus, wie auch individuell so wichtig! Ohne diese materiellen Vorraussetzungen kein Versicherungsschutz!
  • Die aktiven Mitglieder von Wassersportvereinen sind auch versichert bei Instandsetzungsarbeiten an Vereinsanlagen und an ihren Booten einschließlich des Auf- und Abslippens.
  • Für den Kanusport gelten als örtlich begrenzte Wettkampf- und Übungsstätten sämtliche Flussgebiete, Binnengewässer und küstennahe Seegebiete.
  • Private Übungen und Ferien- oder Vergnügungsfahrten sind nicht versichert.

 

Haftpflicht

Der Haftpflichtfall tritt immer dann ein, wenn jemand gegenüber einem anderen einen Schaden verursacht. Da dies bei jedem Tun, ja sogar bei Unterlassungen passieren kann, ist es wichtig für solche Fälle versichert zu sein. Die oben genannten Grundsätze gelten bei der Haftpflichtversicherung durch den Verein. Insbesondere die gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder aus deren satzungsgemäßer Tätigkeit im Verein ist durch die Haftpflicht abgedeckt. Die Haftpflichtversicherung aus dem Sportversicherungsvertrag springt jedoch nicht ein bei Schäden, die ein Vereinsmitglied des WSV Sinzig gegen ein anderes Vereinsmitglied des WSV Sinzig verursacht. Ebenso nicht bei Schäden eines Mitglieds des WSV Sinzig gegenüber dem WSV Sinzig als Verein. Ein Haftpflichtfall tritt auch nicht ein, wenn einem Mitglied durch eigenes Verhalten selber ein Schaden entsteht. Pkws sind durch diese Haftpflichtversicherung nicht versichert. Die genauen Regelungen und Haftungssummen sind im Regelhandbuch, das in der Vereinsecke ausliegt, einsehbar. Der Vorstand gibt gerne Auskunft.

 

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung tritt grundsätzlich immer dann ein, wenn gesundheitliche Schäden aus einem Unfall bei einem Vereinsmitglied auftreten. Auch hier gelten die oben genannten grundsätzlichen Bedingungen. Die Versicherung erstreckt sich auf den Invaliditäts- und Todesfall. Darüber hinaus auf Heilkosten und Bergungskosten des Verunglückten. Ebenso ist der Erhalt eines Krankenhaustagegeldes, von Übergangsleistungen und Nachhilfekosten für Schüler nach den Vertragsbedingungen möglich. Die Beträge dieser Unfallversicherung sind jedoch, wenn auch nicht unbeachtlich, nicht sonderlich hoch gesteckt. Die gesamte Versicherungssumme beträgt für den Versicherten maximal 40500,- €. Das ist je nach Unfall nicht viel und wie gesagt der Maximalbetrag, der sich zum Beispiel je nach Invaliditätsgrad staffelt. Die genauen Regelungen und Summen sind im Regelhandbuch, das in der Vereinsecke ausliegt, einsehbar. Der Vorstand gibt gerne Auskunft.

 

Verhalten im Schadensfall

Sollte, was wir nicht hoffen wollen, ein Schadensfall eintreten, so gilt dafür immer der Grundsatz, dass der Mensch dem Material vorzugehen hat. Bevor also über die Bergung von Material nachgedacht wird, ist zunächst sicherzustellen, dass kein Mensch mehr in Gefahr ist. Zudem gelten folgende Regelungen neben denen des Versicherungsvertrages:

  • Jeder Schadensfall ist dem Vorstand mittels geeignetem Bericht, ggf. mit Skizze zu melden. Dabei sind auch mögliche Zeugen festzuhalten.
  • Es darf gegenüber Dritten keine Schuldanerkennung erklärt oder gar unterzeichnet werden.
  • Wenn es zweckdienlich ist, so ist polizeiliche Hilfe anzufordern.
  • Über den weiteren Vorgang entscheidet der Vorstand, dem zur Abwicklung der Angelegenheit sämtliche notwendigen Angaben zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Privatversicherung

Wichtiger als die Versicherung über den Verein ist die individuelle Versicherung eines jeden Mitgliedes. Im Gegensatz zur Sportversicherung ist hier die Abstimmung auf individuelle Bedürfnisse möglich. Im folgenden Abschnitt möchten wir auf zwei Versicherungen hinweisen. Sollte jemand mehr über Versicherungen für Sportler wissen wollen und was sich eventuell empfiehlt, so sollte er zu den Verbraucherberatungsstellen gehen. Versicherungsvertreter haben häufig nicht nur eine optimale Beratung im Sinn, sondern immer auch ihre Provision bei Vertragsabschluss, also Vorsicht. Die besten Versicherungen nützen einem nichts, wenn man anschließend kein Geld mehr für sein Hobby hat.

 

Haftpflichtversicherung

Ein Haftpflichtschadensfall ist wie ein negativer Lottogewinn, nur dass er häufiger vorkommt und nicht ausgeschlagen werden kann. Wer sich gegen einen solchen Fall nicht privat versichert, den darf man ruhigen Gewissens als fatal mutig bezeichnen, da jedermann für Schäden, die er einem anderen zufügt mit seinem vollständigen Vermögen dafür haftbar gemacht werden kann.

Deshalb sollte man auf jeden Fall eine solche Versicherung sein Eigen nennen oder schleunigst eine abschließen. Dabei sollte man darauf achten, dass die Versicherung auch Schäden absichert, die bei unserem Sport (z.B. beim Führen eines Kanus) auftreten können.

 

Kaskoversicherungen

Für Autos eine Selbstverständlichkeit, so kann man eine solche auch für sein Boots- und Outdoor-Material abschließen. Risiken wie Diebstahl oder Verluste von Werten durch Unfälle lassen sich damit absichern. Der Deutsche Kanuverband hat mit einer Versicherung einen Rahmenvertrag erstellt, der den Bedürfnissen von interessierten Kanuten gerecht wird. Auskünfte hierzu können beim Vorstand eingeholt werden.