Der Wassersportverein von A-Z

Nutzung von Booten und sonstigem Material

Der Verein besitzt eine Vielzahl an unterschiedlichen Booten, angefangen vom kurzen Wildwassereiner bis hin zum neun Meter langen Elferkanadier. Dazu das notwendige Material wie Spritzdecken, Paddel, Auftriebskörper, Schwimmwesten und vieles mehr. Dieses Material kann jedes Mitglied nutzen. Die folgenden Regeln sind dabei unbedingt einzuhalten, da bei einer Missachtung der Vorstand ein Mitglied befristet oder unbefristet von jeglicher Nutzung ausschließen kann, was bisher jedoch noch nicht nötig war:

  1. Die Nutzung des Vereinsmaterials bedarf ausnahmslos der vorherigen Anmeldung und Genehmigung durch den Vorstand. Zuständig hierfür ist der Bootshauswart und der 1. Vorsitzende, die nach Möglichkeit beide zu informieren sind. Sollte ein Boot für eine ausgeschriebene Vereinsfahrt benötigt werden, so ist dies bei der jeweiligen Besprechung am Freitagabend, ggf. auch telefonisch, beim Fahrtenleiter anzumelden. Der Fahrtenleiter wird dann versuchen, den Wünschen möglichst gerecht zu werden. Beim Training der Jugend oder der Erwachsenen sorgt das entsprechend zuständige Vorstandmitglied für die Einteilung.
  2. Jeder hat das zugewiesene Material selbständig auf den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Dabei ist besonders auf intakte Auftriebskörper und Spritzdecken und Schwimmwesten zu achten. Werden Mängel entdeckt, so sind sie unverzüglich dem Bootshauswart und ggf. dem Fahrtenleiter zu melden. Das Material darf in einem solchen Fall nicht mehr zum Einsatz kommen.
  3. Dass mit dem Material schonend und pfleglich umgegangen wird, ist für jedes Mitglied hoffentlich eine Selbstverständlichkeit. Jede Instandsetzung oder Reparatur kostet viel Geld und Arbeit und schränkt die Anschaffung von neuem Material ein.
  4. Kommt etwas zu Schaden, so bitten wir Euch, dies unverzüglich beim Bootshauswart und ggf. dem Fahrtenleiter zu melden, auch wenn das vielleicht unangenehm ist. Die Nachbenutzer werden dafür sehr dankbar sein. Wir reißen zudem niemandem den Kopf ab, der das Format hat, ehrlich und gewissenhaft zu sein. Nur so können wir schnell Abhilfe schaffen. Für Schäden, die durch einen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Regelverstoß entstehen, oder durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, haftet in jedem Falle der Nutzer. Solche Fälle haben wir bisher jedoch nur selten erlebt und sind auch nicht sonderlich interessiert daran.
  5. Nach der Nutzung sind die Boote und Materialien gründlich zu säubern und an die Plätze zurückzulegen, von wo sie entnommen worden sind. Dabei bitte auch die Auftriebskörper nicht vergessen, die bei falscher Handhabung schnell schimmeln. Diese bitte wenn möglich nicht mit Atemluft, sondern mit einer Luftpumpe aufblasen.
  6. Im Bootshaus liegen Bücher mit Vordrucken aus, die jedes Mitglied vor der Nutzung des entsprechenden Materials vollständig, sorgfältig und leserlich auszufüllen hat. Das Entfernen von Seiten ist verboten.
  7. Die Nutzung von Vereinsbooten und dem entsprechenden Material steht jedem Vereinsmitglied nach diesen Regeln frei. Besitzt jemand jedoch ein entsprechendes Boot auch privat, so ist die Nutzung von Vereinsbooten kostenpflichtig. Für einen Einerkajak kostet die Nutzungsgebühr 2,50 € pro Tag, für einen Zweierkajak 5,00 € pro Tag und für einen Kanadier 10 € pro Tag. Eine Ausnahme hierzu gibt es jedoch dann, wenn das private Boot bei der entsprechenden Vereinsfahrt einem anderen Mitglied tatsächlich zur Verfügung gestellt wird. Damit soll ausgeschlossen werden, dass privates Material zu Lasten des Vereinsmaterials geschont wird, was wir sehr unkameradschaftlich finden. Die entsprechenden Gebühren sind beim Fahrtenleiter oder beim ersten Vorsitzenden zu zahlen. Der Fahrtenleiter hat hierauf besonders zu achten.