Der Wassersportverein von A-Z
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Gewaltschutzkonzept für den Wassersportverein Sinzig
1. Einleitung und Zielsetzung
- Einleitung: Der Wassersportverein verpflichtet sich, ein sicheres, respektvolles und inklusives Umfeld für alle Mitglieder zu gewährleisten. Dabei orientieren wir uns am Ehrenkodex des Deutschen Kanuverbandes, der für alle Vereinsmitglieder verbindlich ist.
- Zielsetzung: Schutz aller Mitglieder vor jeglicher Form von Gewalt und Diskriminierung, mit besonderem Augenmerk auf vulnerable Gruppen.
2. Definition von Gewalt
- Gewaltbegriff: Gewalt umfasst alle Handlungen, die eine Person physisch, psychisch oder emotional schädigen, bedrohen oder herabwürdigen. Dazu zählen:
- Physische Gewalt: Körperliche Angriffe, Schläge, Stöße oder andere Formen der Aggression.
- Psychische Gewalt: Drohungen, Einschüchterungen, Mobbing oder Manipulation.
- Sexuelle Gewalt: Unerwünschte sexuelle Berührungen, Nötigung oder Belästigung.
- Verbale Gewalt: Beleidigungen, abfällige Bemerkungen oder Herabsetzungen.
- Strukturelle Gewalt: Diskriminierung durch Regelungen oder Handlungen, die bestimmte Gruppen benachteiligen.
3. Besonderer Schutz vulnerabler Gruppen
- Menschen mit Behinderungen, körperlichen Einschränkungen und Erkrankungen: Sicherstellung der Barrierefreiheit, spezifische Schutzmaßnahmen und offene Kommunikation über notwendige Hilfestellungen.
- Frauen: Schutz vor sexueller Belästigung und klare Regelungen für den Umkleidebereich.
- Queere Menschen: Schutz vor Homo- und Transphobie, inklusive geschlechtergerechter Umkleideregelungen.
- Menschen mit Migrationshintergrund: Schutz vor Rassismus und kulturelle Sensibilität bei der Gestaltung von Vereinsangeboten.
- Kinder und Jugendliche: gilt das besondere Kinderschutzkonzept
4. Geschlechtssensibler Umgang
- Es wird niemand auf Grunde seiner individuellen geschlechtlichen Identität unter Generalverdacht gestellt. Der Verein achtet darauf, dass die Persönlichkeitsrechte der Übungsleiter, Betreuer ebenso berücksichtigt werden wie die der anderen Mitglieder. Berührungen, die im Rahmen von Trainingssituationen oder Rettungsmaßnahmen notwendig sind, klar kommuniziert und vorher besprochen werden. Dies gilt insbesondere bei Veranstaltungen, Training und Umgang mit behinderten Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Solche Situationen werden offen kommuniziert und vorab mit den Betroffenen besprochen.
5. Handlungsplan
- – Prävention:
- Regelmäßige Schulungen zu Gewaltprävention, Diskriminierung und geschlechtersensiblem Verhalten.
- Einführung klarer Verhaltensregeln, die sichtbar im Vereinsheim und in den Umkleiden ausgehängt werden.
- Sicherheitsmaßnahmen:
- Beleuchtung: Gute Beleuchtung in den Umkleidekabinen und Vereinsräumen zur Erhöhung der Sicherheit.
- – Intervention:
- Sofortiges Eingreifen bei Gewaltvorfällen durch geschulte Vertrauenspersonen.
- Rechtliche Konsequenzen: Klare Information darüber, dass Übergriffe rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, zur Anzeige gebracht werden und im schwerwiegenden Fällen auch zum Vereinsausschluss führen können.
- – Nachsorge:
- Unterstützung und Beratung für Betroffene durch externe Fachstellen.
- Sanktionen gegen Täter:innen, die von Verwarnungen bis hin zum Ausschluss aus dem Verein reichen können.
6. Ansprechpersonen
- Verantwortliche im Verein:
- Jugendwart: Zuständig für die Jugendarbeit und geschult in Gewaltprävention.
- Zwei Vorstandsmitglieder: Verantwortlich für die Umsetzung und Überwachung des Gewaltschutzkonzepts.
- Kontaktstelle beim Deutschen Kanuverband:
Bei schwerwiegenden Fällen und für externe Beratung.
7. Umkleidebereich
- Schutzmaßnahmen:
- Klare Regelungen zur Nutzung der Umkleidekabinen für alle Geschlechteridentitäten.
- Hinweise in den Umkleiden zur Prävention von Übergriffen und Erinnerung an das Schutzkonzept.
8. Partizipation und Weiterentwicklung
- Einbeziehung aller Mitglieder: Das Konzept wird kontinuierlich weiterentwickelt, wobei alle Mitglieder aktiv zur Verbesserung beitragen können. Vorschläge und Rückmeldungen werden regelmäßig gesammelt und in die Überarbeitung des Konzepts einbezogen.
9. Checkliste für Betroffene von Gewalt oder Diskriminierung
1. Sofortige Sicherheit:
-
- Entfernen Sie sich aus der Situation, wenn möglich, und suchen Sie einen sicheren Ort auf.
- Kontaktieren Sie sofort eine Vertrauensperson oder eine Ansprechperson im Verein.
2. Unterstützung suchen:
-
- – Wenden Sie sich an eine der Ansprechpersonen im Verein (Jugendwart, Vorstandsmitglieder).
- – Nutzen Sie gegebenenfalls den anonymen Meldekanal des Vereins.
3. Dokumentation des Vorfalls:
-
- Schreiben Sie detailliert auf, was passiert ist (Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen).
- Sammeln Sie Beweise, wenn möglich (z.B. Nachrichten, Fotos von Verletzungen).
4. Rechtliche Schritte:
-
- Informieren Sie sich über die rechtlichen Möglichkeiten. Der Verein unterstützt Sie dabei, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn Sie dies wünschen.
- Der Verein wird in Fällen von Gewalt rechtliche Konsequenzen für die Täter:innen in Betracht ziehen, gegebenenfalls den Vorfall zur Anzeige bringen und den Vereinsausschluss prüfen.
5. Nachsorge und Unterstützung:
-
- Der Verein bietet Unterstützung und begleitet Sie in der Nachsorge. Hierzu zählen Beratungsgespräche und Vermittlung an externe Fachstellen.
- Nutzen Sie angebotene Nachsorge-Maßnahmen, wie psychologische Beratung oder rechtliche Unterstützung.
10. Checkliste zur Umsetzung für Trainer:innen und Verantwortliche
- Schulung durchgeführt?: Haben alle relevanten Personen die Präventionsschulung besucht?
- Verhaltensregeln bekannt gemacht?: Sind die Regeln für alle Mitglieder sichtbar kommuniziert?
- Ansprechpersonen benannt?: Sind die Mitglieder über Ansprechpersonen und Meldewege informiert?
- Umkleidebereich geprüft?: Sind die Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere die Beleuchtung, in den Umkleidebereichen umgesetzt?
- Intervention geplant?: Gibt es klare Anweisungen für den Umgang mit akuten Gewaltvorfällen?
- Nachsorge organisiert?: Sind Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen vorbereitet und externe Kontakte geknüpft?
11. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
- Evaluierung: Jährliche Überprüfung des Konzepts durch den Vorstand und die Ansprechpersonen.
- Anpassungen: Das Konzept wird regelmäßig basierend auf Feedback und aktuellen Entwicklungen angepasst.
Dieses überarbeitete Konzept berücksichtigt den Ehrenkodex des Deutschen Kanuverbandes und stellt sicher, dass schwerwiegende Übergriffe bis hin zum Ausschluss aus dem Verein Konsequenzen haben können. Die Checklisten bieten sowohl Betroffenen als auch Verantwortlichen klare Handlungsanweisungen.