Der Wassersportverein von A-Z

Beitragsordnung

Mitgliedsbeiträge:

Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

  • Einmalige Aufnahmegebühr: 5,00 €
  • Monatsbeitrag: 4,00 €

Erwachsene     

  • Einmalige Aufnahmegebühr: 15,00 €
  • Monatsbeitrag: 6,00 €

Familienbeitrag

  • Einmalige Aufnahmegebühr: 30,00 €
  • (Ehe-)Paar mit Kind(ern) – Jahresbeitrag: 120,00 €
  • (Ehe-)Paar ohne Kind (2 Personen) – Jahresbeitrag: 102,00 €

Liegeplätze (pro Monat)

  • Einerkajak: 1,50 €
  • Zweierkajak: 2,00 €
  • Kanadier: 2,50 €

Die Vereinsbeiträge sind als Gesamtbetrag für das jeweilige Jahr zum Ende des ersten Quartals fällig, beim Eintritt einen Monat nach Erhalt der (ggf. vorläufigen) Aufnahmebestätigung. Der Vorstand bittet zur Vermeidung von zusätzlichem Verwaltungsaufwand um pünktliche Zahlung. Besser noch ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren, da hier keine Fristversäumnis auftritt. Einzugsermächtigungen sind beim Kassierer oder dem Vorstand erhältlich. Sie befinden sich zudem auf dem Antragsformular zum Eintritt in den Verein. Rücklastschriftgebühren wegen fehlerhafter Angaben seitens des Mitgliedes (z.B. Kontenwechsel ohne rechtzeitige Anzeige beim Vorstand) gehen zu Lasten des Mitgliedes. Beitragserhebliche Änderungen, z.B. Wechsel der Beitrittsart (z.B. Jugendlicher/ Erwachsener) oder Änderung der Anzahl oder Typen der in der Bootshalle gelagerten Boote sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen. Ein entsprechender Mehrbetrag ist nachzuzahlen. Eine Erstattung/ Verrechnung erfolgt entsprechend.